Schadensersatzklagen gegen Staaten wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen im Europäischen Zivilprozessrecht: Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis der EuGVVO zur Staatenimmunität
Das Europäische Zivilprozessrecht steht vor Herausforderungen, die seine Initiatoren nicht vorhersahen. Sein „Herzstück“ ist Schauplatz für Verfahren von Opfern schwerer Menschenrechts-verletzungen geworden, die versuchen, erstrittene Entscheidungen unter Zuhilfenahme der EuGVVO durchzusetzen oder sie zur Begründung der Gerichtszuständigkeit heranzuziehen. Insbesondere handelt es sich dabei um Urteile aus Verfahren aus dem Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland. Ihre Höhepunkte erlebten die Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, der tradierte Immunitätsvorstellungen nicht aufzulösen vermochte – ein Schlusstrich ist nicht in Sicht. Hier verspricht die Europäische Urteils-freizügigkeit und justizielle Zusammenarbeit Grenzen zu überwinden, vor denen auch das Unrecht nicht Halt macht.
Diese Untersuchung hinterfragt die legislativen Initiativen und Darstellung und stellt die Judikatur sowie deren Zusammenhänge dar. Der Fokus liegt auf dem Verhältnis der EugVVO zur Staatenimmunität, die den wichtigsten Vorwand dafär darstellt, Schadensersatzklagen gegen Staaten wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen von ihrer Behandlung durch das Europäische Zivilprozessrecht fernzuhalten. Damit trägt diese Arbeit einen Teil zur Bewältigung Behandlung von schweren Menschenrechts-verletzungen bei, die ohne eine zivilrechtliche Behandlung nicht stattfinden kann.
Rezension vom Österreichischen Institut für Menschenrechte. Erhältlich bei Amazon oder über das Kontaktformular